Die Gäste werden gebeten:
Innerhalb von 24 Stunden die Personalausweise für die Aufzeichnung abzugeben und gleichzeitig die Miete zu begleichen.
Das Inventar zu überprüfen. Jediglicher Schaden muss dem Besitzer vergütet werden und darf nicht mit nur ähnlicher Qualität ersetzt werden.
Es ist untersagt Holzschuhe in den Wohnungen und im Treppenhaus zu tragen, Möbel oder Betten zu verschieben, Türen zuzuschlagen und Nigel an den Wänden azubringen.
Ruhezeit: von 13.30 bis 15.30 Uhr und von bis 22.00 bis 8.00 Uhr.
Sämtliche in der Wohnung befindende Gegenstände zu schonen die Wohnung, wie das eigene Heim, sauber und ordentlich zu halten.
Es ist untersagt in die Toilette, Waschbecken, Dusche usw. Gegenstände oder Sand, welche zur Verstopfung beitragen, zu werfen. Die Säuberung derselben wird auf Kosten des Gastes vorgenommen.
Bei der Abreise wird gebeten, die Wohnung sauber zu verlassen. Die Teller, Töpfe usw. zu reinigen, andernfalls ist eine Reinigungsgebühr von Euro 40,00 zu entrichten.
WICHTIG!
WIR MACHEN DIE GEEHRTEN GÄSTE IN BEZUG AUF GESETZ N. 109 von T.U.L.P.S. DASS SICH NIEMAND IN DEN WOHNUNGEN AUFHALTEN KANN, OHNE VOM
EIGENTÜMER VORSCHRIFTSMÄSSIG GEMELDET ZU SEIN. EVENTUELLE BESUCHE MÜSSEN VON KURZER DAUER UND VOM EIGENTÜMER ERLAUBT SEIN. AUSSERDEN DÜRFEN DIESE NICHT IN DEN RUHESTUNDEN STATT FINDEN.
DIE VERWALTUNG.